Allgemeine Geschäftsbedingungen

CorvusContex – Agentur für Kommunikation

 

 

 §1 Vertragsgegenstand

§1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen CorvusContex – Agentur für Kommunikation, nachfolgend „CC“ genannt, mit ihren Vertrags-partnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von "CC" nur nach gesonderter, ebenfalls schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

§1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen "CC" und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergän-zungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§1.4. "CC" erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beratung, Konzept, Text, Projekt-management sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Briefings, Projektverträgen, sowie deren Anlagen.

 

§2. Vertragsabschluss, Bestandteile und Änderungen des Vertrags

§2.1. Juristische Basis der Zusammenarbeit zwischen "CC" und dem Kunden ist der indivi-duelle Projektvertrag, in dem die spezifische Leistung sowie Vergütung für diesen Einzelfall fixiert ist. Voraussetzung für diesen Vertrag ist das vom Kunden zu erteilende Briefing, das vorab wahlweise schriftlich, via Mail, mündlich oder fernmündlich erfolgt. Zentrale Inhalte werden in dem Projektangebot von "CC" erfasst und sind damit verbindlicher Vertragsbestandteil.

§2.2. Das von "CC" erarbeitete Angebot wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden explizit angenommen und ist für beide Seiten rechtlich verbindlich. "CC" behält sich vor, nachträglich auftretende Änderungen mit Relevanz für Inhalt oder Umfang unter Maß- gabe des entstehenden Mehraufwands ergänzend zu kalkulieren. Eine solche Nach- kalkulation erfolgt schriftlich und ist bindender Vertragsbestandteil.

§2.3. Ein Tätigwerden des Kunden ohne dessen Unterschrift aufgrund des Angebots gilt ersatzweise als Annahme des Auftrags. "CC" erstellt dann binnen drei Tagen eine schriftli- che Auftragsbestätigung, der wiederum nach ebenfalls bis zu drei Tagen durch den Kunden schriftlich widersprochen werden kann. Ein Tätigwerden von "CC" aufgrund des Angebotes binnen drei Tagen gilt ersatzweise.

§2.4. Im besonderen Fall des Auftragsangebotes durch den Kunden behält sich die Agentur vor, dieses Angebot abzulehnen.

§2.5. Jede Änderung und/oder Ergänzung des letztlich geschlossenen Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.

§2.6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen "CC", das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatz-anspruch vom Kunden gegen "CC" resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehal- ten werden können und/oder nicht eintreten. "CC" sagt zu, den Kunden über derartige Entwicklungen sofort in Kenntnis zu setzen – und an der Behebung von Lösungen bei Terminproblemen sofern irgend möglich mitzuwirken. Ein Anspruch auf Erhebung ander- weitiger Kosten entsteht hieraus nicht.

 

§3. Urheber- und Nutzungsrechte

§3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an den von "CC" originär im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeitsergebnissen. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht in vollem Umfang bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei "CC". Die Rechte Dritter sind von dieser Regelung unberührt.

§3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

§3.3. "CC" darf die von ihr entwickelten Marketingmittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen "CC" und dem Kunden ausge-schlossen werden.

§3.4. Die Arbeiten von "CC" dürfen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht "CC" vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

§3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von "CC".

§3.6. Über den Umfang der (Zusatz-)Nutzung steht "CC" ein Auskunftsanspruch zu.

 

§4. Vergütung

§4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders ver- traglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Über-schreitung der Zahlungstermine steht "CC" ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüber-leitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Scha- dens bleibt von dieser Regelung unberührt. Mahnkosten und die Kosten – auch außerge-richtlicher anwaltlicher Investitionen – gehen zu Lasten des Kunden. Ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht des Klienten besteht nur für schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

§4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeit- raum oder umfasst mehrere Einheiten, so kann "CC" dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeits-grundlage auf Seiten von "CC" verfügbar sein.

§4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden "CC" alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und "CC" von jeglichen Verbindlich-keiten gegenüber Dritten freigestellt.

§4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berech- net "CC" dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Storno-gebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages gebührenfrei, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 25%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

§4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen originär von "CC" erbrachten Leistungen und die daraus resultierenden Preise bzw. zu zahlende Beträge unterliegen gemäß § 19 (1) UStG nicht der Umsatzsteuer und verstehen sich somit "brutto" gleich "netto. Die Erhebung einer Künstlersozial-abgabe ist für originär von "CC" erbrachte Leistungen ebenfalls nicht zu erbringen.

§4.6.Von diesen Leistungen ausdrücklich unberührt sind von "CC" zugekaufte Leistungen wie etwa Designleistungen, Druckkosten, Versandkosten für Massenversände, Raummieten sowie sonstige, auch nachträglich entstandene Abgaben wie GEMA-Gebühren. Für diese gilt das von Dritten zu bestimmende gesonderte Recht. "CC" weißt auf die konkreten Zahlungs-modalitäten für die einzelnen Positionen in Angeboten und Rechnungen fallbezogen hin.

§4.7. Bei fremden Kosten und Auslagen, deren Rechnungsvolumen 1.000 € überschreitet, behält sich "CC" eine direkte Beauftragung und Abrechnung zwischen Kunden und Dritt-Anbieter vor.

§4.8. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von "CC" sind sofort nach Rechnungs-erhalt zu erheben, spätestens aber 2 Wochen nach Abrechungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendun- gen gilt als Zustimmung.

 

§5. Eigentumsvorbehalt

§5.1. "CC" behält sich das Eigentum an den gelieferten Konzepten, Texten, Ideen, Diensten bzw. auch Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. Insbesondere im Fall der Nicht-beauftragung einer Leistung nach konzeptioneller Vorarbeit durch "CC" und seiner Partner ist der Kunden ausdrücklich nicht berechtigt, diese Kreativideen – in welcher Form auch immer – zu nutzen oder ausgehändigte bzw. elektronisch zugesandte Unterlagen weiter-zugeben. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Agentur vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

§5.2. An Konzepten, Texten, Entwürfen, Werkzeichnungen und anderen geistig geschaffen- en Marketingmaterialien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentums-rechte übertragen (siehe auch § 3)

§5.3. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind die Originale in ange- messener Frist unbeschädigt zurückzugeben.

§5.4 Die Zusendung und etwaige Rücksendungen der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

§5.5. "CC" ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer er- stellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat "CC" dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vor- heriger Zustimmung von "CC" geändert werden.


§6.Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

§6.1 Sonderleistungen wie z.B. Korrekturlesen von Texten werden nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erbracht. Redaktionelles Umarbeiten und das Projektmanagement bei Änderungen von Reinzeichnungen sowie vorbereitende Notwendigkeiten zur Auftrags-abwicklung, eine ggf. vereinbarte Drucküberwachung etc. werden dem Zeitaufwand ent- sprechend gesondert berechnet.

§6.2. Werden mehr Konzeptionen, Kreativideen oder (Text-)Entwürfe auf Wunsch des Kun- den angefertigt, so dürfen diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Die ursprünglich zu liefernde Anzahl verschiedener Konzeptionen, Kreativideen bzw. Entwürfe wird im Ange- bot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden (s.a. § 2.1.). In der Regel beinhaltet ein Angebot zwei Kreativideen bzw. einen Textentwurf mit bis zu zwei Überarbeitungen sowie die Einholung von maximal drei Angeboten von externen Dienst-leistern. Der Angebotsumfang dieser "dritten" Partner ist von jenen gesondert vereinbart.

§6.3. Kosten für Porto, Telefon- und Mailgebühren sowie Arbeitsmaterialien im üblichen Rahmen sind in den Leistungen pauschaliert enthalten. Fremd- oder Kurierkosten werden gegen Nachweis dem Kunden ebenso gesondert in Rechnung gestellt wie Auslagen für sonstige technische Nebenkosten, insbesondere für: standardisierte Versände in größerem Umfang (mehr als fünf Adressaten), speziellensMaterial, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc.

§6.4. Kosten für Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn dieses mit dem Kunden vereinbart worden ist.


§7. Zusatzleistungen

§7.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und ggf. der Nachhonorierung (siehe §2).

§7.2. Die Produktionsüberwachung durch "CC" erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und sofern technisch möglich. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist "CC" berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vor- gaben des Kunden – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Für diesen Aufwand berechnet "CC" eine Handlingspauschale.

§.73. Vor der Produktion bzw. Vervielfältigung wird dem Kunden von "CC" ein Freigabe- dokument vorgelegt. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden "CC" fünf einwandfreie, ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine andere zu bestimmende angemessene Zahl) unentgeltlich überlassen. "CC" ist berechtigt, diese Stücke zum Zweck der Eigen- werbung zu verwenden.

 

§8 Kennzeichnung

§8.1 "CC" ist berechtigt, auf allen Marketingmitteln und bei allen Marketingmaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.

§8.2 "CC" ist berechtigt auf den eigenen Internet-Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Ein expliziter Ausschluss ist möglich, jedoch konkret zu vereinbaren (s.a. § 3.3.).

 

§9. Lieferfristen

§9.1 Die Lieferverpflichtungen von "CC" sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von "CC" zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (Beschädigung, Verlust, Verzögerung o.ä.), gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

§9.2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwir-kungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informa-tionen, Erstellung von Leistungskatalogen bzw. Pflichtheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von "CC" schriftlich bestätigt worden sind.

§9.3 Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden.

§9.4. Gerät "CC" mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

 

§10. Geheimhaltungspflicht

§10.1. "CC" verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertrags-zweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.

§10.2. "CC" hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie im Rahmen des Projektes tätigen Beauftragten sicherzustellen, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

§10.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von "CC". Dies gilt insbesondere auch für die während der Entwick- lungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

§10.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangswörter, Up- und Down- loads, von "CC" während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Kunde sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt "CC" auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistung. Der Kunde kann einer sol- chen Nutzung der Daten widersprechen. "CC" wird diese Daten dann ohne dessen Einver-ständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind, oder "CC" gesetzlich verpflichtet ist, Dritten – insbesondere Strafverfolgungsörden – solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

 

§11. Pflichten des Kunden

§11.1. Der Kunde stellt "CC" alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde versichert, dass er zur Verwertung aller zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen berechtigt ist (Sicherung des Copyright). Alle Arbeitsunterlagen werden von "CC" sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter ge- schützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

§11.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsverga- ben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit "CC" erteilen.

 

§12. Gewährleistung und Haftung

§12.1. Von "CC" gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt (jeden-falls jedoch binnen drei Werktagen) und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Unterbleibt die unver-zügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.

§12.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.

§12.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch "CC" erarbeiteten und durchgeführ- ten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. "CC" ist jedoch verpflichtet, auf rechtli- che Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

§12.4. Der Kunde stellt "CC" von Ansprüchen Dritter frei, wenn "CC" auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch "CC" beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erach- tet "CC" für durchzuführen-de Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde diese Kosten nach vorherigem Hinweis bzw. vorheriger Absprache mit ihm.

§12.5. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen (auch von durch "CC" beauftragten Dritten) durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwor- tung für die Richtigkeit für Bild und Text. Für die von Kunden freigegebene Entwürfe, Rein- zeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt damit jede Haftung für "CC".

§12.6. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähig- keit der Entwürfe haftet "CC" nicht.

§12.7. "CC" übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.

§12.8. "CC" haftet in keinem Fall wegen der in den Marketingmaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. "CC" haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

§12.9. "CC" haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von "CC" wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von "CC", der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von "CC" für Mangelfolge-schäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen.

§12.10. Der Kunde hat einen eintretenden Schaden nachzuweisen und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, diesen zu vermeiden bzw. so gering als möglich zu halten.

§12.11. Soweit "CC" notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer bzw. Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von "CC" im juristischen Sinn . Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer bzw. Vertragspartner wird ausdrücklich ausge-schlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.

 

§13. Verwertungsgesellschaften

§13.1.Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesell-schaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von "CC" verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese "CC" gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

§13.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an projektbezogen zusätzlich beauftragte, nicht-juristische Personen aus dem künstlerischen Bereich eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist (hiervon ist "CC" nicht be- troffen.). Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

 

§14. Leistungen Dritter

§14.1 Der Kunde verpflichtet sich von "CC" eingeschaltete, im Rahmen der Auftragsdurch-führung eingesetzte dritte Auftragnehmer, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von "CC" weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

 

§15. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

§15.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten "CC" angefertigt werden, verbleiben bei "CC". Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. "CC" schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung im Ergeb- nis, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Strategie-papieren, Konzepten, Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc..

 

§16. Media-Planung und Media-Durchführung

§16.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt "CC" nach bestem Wissen und Ge-wissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet "CC" dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

§16.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist "CC" nach Absprache berechtigt, einen be- stimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Buchung bei den entsprechen-den Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Hierfür wird eine Handlingpauschale in Rechnung gestellt. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalt-termins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet "CC" nicht. Ein Schadensersatz-anspruch vom Kunden gegen "CC" entsteht dadurch nicht.

 

§17. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

§17.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung bzw. mit konkreten, Einverständnis sig- nalisierenden Handlungen an Stelle dessen (siehe §2.) in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von zwei Monaten von bei- den Seiten zum Monatsende gekündigt werden. §17.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§18. Änderungen oder Abbruch der Arbeiten

§18.1. Ändert oder unterbricht der Kunde Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen ohne Vereinbarung laut §17., wird er "CC" alle angefallenen Kosten ersetzen und die Agen- tur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Bei Unterbrechung wird der Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz bzw. bei Pauschalangeboten nach Höhe der prozentual bereits erbrachten Leistungen abgerechnet. Waren die Arbeiten bei Abbruch bereits so weit fortgeschritten, dass Konzepte, Texte, oder andere Leistungen zur Freigabe vorliegen, wird das Honorar oder die Pauschale zu 100 Prozent fällig. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

 

§19. Streitigkeiten

§19.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüg- lich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten er- stellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und "CC" geteilt.

 

§20. Schlussbestimmungen

§20.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§20.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestand- teil.

§20.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§20.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Moers.

§20.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil- weise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der un- wirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

Moers, den 2.1.2015